BAFA-Förderung von Kompressoren

Stand: 16. Februar 2024

Bitte beachten Sie die Neuerungen, die in der überarbeiteten Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) – Zuschuss ab 15.02.24 in Kraft getreten sind.

NEU: Bis zu 25 % Förderung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen gemäß der überarbeiteten Richtlinie (15.02.2024)

Hier finden Sie die Modul-Erklärung, Merk- und Infoblätter

Hier geht es direkt zum BAFA Antragsformular


Achtung: Das Technische Datenblatt (Technical_data_sheet), welches für den Antrag benötigt wird, finden Sie unter "Downloads" unter der Produktbeschreibung auf der Seite des jeweiligen Schraubenkompressors.

Achtung: Hier finden Sie die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung die Sie ggfls. benötigen.

Vom Antrag bis zur Auszahlung der BAFA-Förderung

Die Bundesregierung bezuschusst Investitionen in eine effiziente Drucklufterzeugung durch die BAFA Förderung

Bis zu 25 % der Anschaffungskosten werden bei KMU Ersatz- oder die Neuanschaffung von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren) und Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Fördermittel für z. B. Schraubenkompressoren ist ein Antrag bei der BAFA vor der Bestellung. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (innerhalb von ca. 2-6 Wochen) ist die Bestellung Ihres Kompressors problemlos (ohne eigenes finanzielles Risiko) möglich. Bereits nach der Antragsstellung ist eine förderunschädliche Bestellung möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht jedoch nicht.

Die BAFA hat mit Wirkung zum 01.05.2023 eine überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten speziell für kleine Unternehmen

  • Bei der EEW-Förderung wird für KMUs erstmalig zwischen kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU). Somit können nun Kleine Unternehmen bis zu 10 % mehr Förderung erhalten als zuvor (insgesamt somit bis zu 50 % Förderung).
  • Höhere Förderbeträge können sich für KU auch aus folgender Änderung ergeben: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf aktuell 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben (Modul 4).
  • Zudem ist nun auch eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU. Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.

Unterscheidung von kleinen und mittleren Unternehmen

Gemäß der neuen Richtlinie haben sich vor allem die Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für kleine Unternehmen verbessert. Umso wichtiger ist es daher zu wissen, in welche Kategorie sich Ihr Unternehmen eingruppieren lässt. Basierend auf der Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361) unterteilt man die KMU (= kleine und mittlere Unternehmen) nach Anzahl Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme in Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Hier die Kategorien im Überblick:

  Mitarbeiteranzahl Jahresumsatz (in Euro) oder Bilanzsumme (in Euro)
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. ≤ 2 Mio.
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. ≤ 10 Mio.
Mittlere Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. ≤ 43 Mio.

Die BAFA Förderung umfasst folgende Technologien im Bereich Druckluft

  • Hocheffiziente Kompressoren, besonders Schraubenkompressoren
    Hocheffiziente Kompressoren mit Drehzahlregelung und hocheffiziente Kompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation.
  • Ultraschallmessgerät
    Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Zusammenhang mit der Beantragung eines hocheffizienten Drucklufterzeugers oder einer übergeordneten Steuerung.
  • Wärmerückgewinnung
    Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen in Kombination mit einem hocheffizienten Kompressor und dem zugehörigen Kälte- bzw. Lufttrockner.

Folgende Voraussetzungen müssen für die BAFA-Förderung eines Kompressors erfüllt werden

  • Hocheffiziente Kompressoren
    Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegen. Kompressoren müssen in Abhängigkeit des Druckniveaus bei maximalem Arbeitsdruck (gilt auch für drehzahlgeregelte Kompressoren) und der für diesen Druck maximal möglichen Liefermenge, gemessen nach ISO 1217 Annex C bzw. Annex E und den dort genannten Toleranzen, einen mittleren spezifischen Leistungswert bei der Drucklufterzeugung aufweisen, der niedriger ist als der Anforderungswert im Merkblatt. Zur Ermittlung des spezifischen Leistungswertes muss der in Tabelle 2 aufgeführte Basiswert mit dem technologiespezifischen Umrechnungsfaktor aus Tabelle 3 multipliziert werden.

    (Die Tabellen 2 und 3 finden Sie hier im Infoblatt "Modul 1 - Querschnittstechnologien" unter "1.4 Drucklufterzeuger", Seite 8 & 9.)

    Achtung: Das Technische Datenblatt (Technical_data_sheet), welches für den Antrag benötigt wird, finden Sie unter "Downloads" unter der Produktbeschreibung auf der Seite des jeweiligen Schraubenkompressors.
     
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z. B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.
  • Ultraschallmessgerät
    Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 2.4. Je Antragsteller wird maximal ein Leckagemessgerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.
  • Wärmerückgewinnung
    Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Hier finden Sie eine Übersicht zu den BAFA Querschnittstechnologien und mehr.

Folgende Nachweise müssen für die BAFA-Förderung von Kompressoren erbracht werden

  • Der Nachweis durch den Hersteller, der die drehzahlgeregelten Kompressoren bei Maximaldruck und 95 % der bei diesem Druck maximal möglichen Liefermenge misst
  • Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung auf Grundlage der Produktdatenblätter der Produktdatenblätter des Wärmeübertragers und Kompressors zu erbringen
  • Der Nachweis der übergeordneten Steuerung
  • Falls zugehörige Trockner mitgefördert werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Kältemittel die Anforderungen zum Förderprogramm einhalten.

Erfüllen Sie die Berechtigungen für eine BAFA Förderung? 

Berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuss sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Darunter zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Kontraktoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.

Informationen zu den Fördergrenzen bei den Einzelmaßnahmen

  • Berechtigt für einen Zuschuss durch die BAFA-Förderung sind dabei Investitionen mit einem Investitionsvolumen ab 2.000 Euro Netto, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
  • Die Förderung ist auf bis zu max. 200.000 Euro begrenzt. Es gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen zusammen. (Straßenverkehrs-Sektor max. 100.000 €)
  • Die Förderung der Nebenkosten ist bis zu max. 30 % der Investitionskosten möglich.

Detaillierte Informationen zum BAFA Antrag Kompressor finden Sie hier (PDF-Format).

Hier geht es direkt zum BAFA Antragsformular.

Achtung: Das Technische Datenblatt (Technical_data_sheet), welches für den Antrag benötigt wird, finden Sie unter "Downloads" unter der Produktbeschreibung auf der Seite des jeweiligen Schraubenkompressors.

Achtung: Hier finden Sie die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung die Sie ggfls. benötigen.

Hocheffiziente Querschnittstechnologien – Ab sofort bis zu 25 % BAFA-Förderung für komplette Druckluft-Systeme erhalten! (Modul 1)

Wer sein bestehendes Druckluft-System optimiert, erweitert, ersetzt oder sogar in ein komplett neues System investieren möchte (z. B. im Neubau), kann mit einer BAFA-Förderung von bis zu 200.000 Euro (je Standort, jedoch bitte beachten Sie: Ein Unternehmen darf in 3 Steuerjahren lediglich Deminimis-Beihilfen in Höhe von 200.000 € erhalten, beim Straßenverkehrs-Sektor 100.000 €) rechnen. Im Vergleich zu der Förderung von Einzelmaßnahmen, kann in der systemischen Optimierung nicht nur der Kompressor, sondern zusätzlich auch noch die komplette Peripherie wie z. B. Kältetrockner, Filter, Druckluftbehälter, Wärmerückgewinnung und Druckluftnetz inkl. Montage zu 30 % (bei KU* 50 % und bei MU** 40 %) mit gefördert werden. 

*Kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeiter und unter 10 Mio. Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 10 Mio.

**Mittlere Unternehmen unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Mio. Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio.

Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung der Systemanbindung zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Rahmen der Verbesserung der Gesamt-Energieeffizienz auch mindestens ein neuer Kompressor, vorzugsweise ein Schraubenkompressor, im System mit angeschafft wird. 

Nur Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro können von der BAFA-Förderung profitieren.

Sie können mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme nach Eingang sofort beginnen (auf eigenes finanzielles Risiko) oder aber erst den Zuwendungsbescheid über den Antrag abwarten. 

Weitere Informationen zu Modul 1 finden Sie hier.

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4)

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Im Rahmen dieses Moduls sind die geförderten Maßnahmen technologieoffen! (z. B. Gebläse). Voraussetzung ist ein qualifiziertes Einsparkonzept durch einen Energieberater (nur mit Zulassung), durch das Unternehmen selbst (DIN EN 50001) oder EMAS - zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem). Die Energieeinsparung muss nachgewiesen werden, es sind jedoch keine 25 % mehr nötig. 

Der Investitionszuschuss für kleine Unternehmen (KU) beträgt max. 50 %, für mittlere Unternehmen (MU) max. 40 % (max. 30 % große Unternehmen). Der Investitionszuschuss beträgt max. 1.200 Euro (KU) bzw. 900 Euro (MU) und 500 Tonnen für große Unternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2. Die Höhe der Nebenkosten ist nicht gedeckelt. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beläuft sich auf 10 Mio. Euro. 

Anders als in den Modulen 1 bis 3 darf mit der Umsetzung der in einem Modul-4-Antrag enthaltenen Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Erfolgt eine Umsetzung bereits früher, liegt ein förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor, eine Förderung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Umsetzung zuzurechnende Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen jedoch bereits direkt nach Antragstellung abgeschlossen werden, sofern diese Folgendes beinhalten:

  • Entweder eine schriftlich fixierte aufschiebende Bedingung, nach der der gesamte Vertrag erst mit der Zusage einer Förderung durch das BAFA wirksam wird oder
  • eine schriftlich fixierte auflösende Bedingung, nach welcher der Vertrag hinfällig wird, wenn der Förderantrag abschließend durch das BAFA abgelehnt wird

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann im Modul 4 ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden. In diesem sind die individuellen Gründe, die einem Abwarten des Zuwendungsbescheids im Einzelfall entgegenstehen, gesondert zu erläutern. 

Das entsprechende Formular und weitere Informationen zum Modul 4 finden Sie hier.

Aktualisiert (Stand): 16.02.2024. Alle Angaben ohne Gewähr.

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